Gemeinnütziger Arbeitskredit: Prinzip

Im Rahmen eines gemeinnützigen Arbeitsdarlehens stellt das verleihende Unternehmen einem entleihenden Unternehmen einen seiner Mitarbeiter zur Verfügung.

Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsvertrag. Sein Gehalt wird weiterhin von seinem ursprünglichen Arbeitgeber bezahlt.

Das Arbeitsdarlehen ist gemeinnützig. Das verleihende Unternehmen stellt dem entleihenden Unternehmen nur die an den Arbeitnehmer gezahlten Löhne, die damit verbundenen Sozialabgaben und die Berufskosten in Rechnung, die der betreffenden Person gemäß der Bestimmung (Arbeitsgesetzbuch, Art. L. 8241-1) erstattet werden.

Gemeinnütziges Arbeitsdarlehen: bis 31. Dezember 2020

Ende des Frühlings wurde durch das Gesetz vom 17. Juni 2020 die Verwendung von gemeinnützigen Arbeitskrediten gelockert, damit Mitarbeiter, die in Teilbeschäftigung versetzt wurden, leichter an ein Unternehmen ausgeliehen werden können, das auf Schwierigkeiten gestoßen ist. Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung seiner Tätigkeit aufgrund mangelnder Arbeitskräfte.

So haben Sie bis zum 31. Dezember 2020 unabhängig von Ihrem Tätigkeitsbereich die Möglichkeit, Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen zu leihen:

durch Ersetzen der vorherigen Informationskonsultation der CSE durch eine einzige Konsultation ...