Übertragung von Arbeitsverträgen: Grundsatz

Wenn sich die rechtliche Situation des Arbeitgebers insbesondere im Zusammenhang mit einer Nachfolge oder einem Zusammenschluss ändert, werden die Arbeitsverträge auf den neuen Arbeitgeber übertragen (Arbeitsgesetzbuch, Art. L. 1224-1).

Diese automatische Übertragung gilt für Arbeitsverträge, die am Tag der Änderung der Situation ausgeführt werden.

Die übertragenen Mitarbeiter profitieren von den gleichen Bedingungen für die Ausführung ihres Arbeitsvertrags. Sie behalten ihr bei ihrem früheren Arbeitgeber erworbenes Dienstalter, ihre Qualifikationen, ihre Vergütung und ihre Pflichten.

Übertragung von Arbeitsverträgen: Die internen Regelungen sind gegenüber dem neuen Arbeitgeber nicht durchsetzbar

Die internen Regelungen bleiben von dieser Übertragung von Arbeitsverträgen unberührt.

In der Tat hat das Kassationsgericht gerade daran erinnert, dass die internen Vorschriften einen privatrechtlichen Regulierungsakt darstellen.
Bei der automatischen Übertragung der Arbeitsverträge werden die internen Regelungen, die im Verhältnis zum ehemaligen Arbeitgeber wesentlich waren, nicht übertragen. Sie ist für den neuen Arbeitgeber nicht bindend.

In dem entschiedenen Fall wurde der Mitarbeiter 1999 von einer Firma L eingestellt. 2005 war er von der Firma CZ gekauft worden. Sein Arbeitsvertrag war daher auf die Firma C übertragen worden.