Der Arbeitnehmer sendet seinem Arbeitgeber einen Urlaubsantrag im Rahmen eines PTP spätestens 120 Tage vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme, wenn es sich um eine durchgehende Arbeitsunterbrechung von mindestens sechs Monaten handelt. Andernfalls muss dieser Antrag spätestens 60 Tage vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme gestellt werden.

Die Gewährung des beantragten Urlaubs kann vom Arbeitgeber nicht verweigert werden nur bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen durch den Arbeitnehmer. Eine Verschiebung des Urlaubs kann jedoch angeordnet werden, wenn dies nachteilige Folgen für die Produktion und den Betrieb des Unternehmens hat oder wenn der Anteil der gleichzeitig während dieses Urlaubs abwesenden Arbeitnehmer mehr als 2 % der Gesamtbelegschaft des Betriebs ausmacht.

Dabei kann die der Erwerbstätigkeit gleichgestellte Dauer des Berufsübergangsurlaubs nicht von der Dauer des Jahresurlaubs abgezogen werden. Sie wird bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen berücksichtigt.

Der Arbeitnehmer unterliegt im Rahmen seiner Schulung einer Anwesenheitspflicht. Er stellt seinem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung aus. Ein Mitarbeiter, der ohne Grund