Bei unbefristeten Verträgen: Wenn das Durchschnittsgehalt der letzten zwölf Monate kleiner oder gleich zwei SMICs ist, wird die Vergütung des Mitarbeiters beibehalten. Andernfalls beträgt sie 90 % seines Gehalts im ersten Jahr und 60 % nach dem ersten Jahr, wenn die Ausbildung länger als ein Jahr oder 1200 Stunden dauert;

Bei befristeten Verträgen: seine Vergütung wird auf der Grundlage des Durchschnitts der letzten vier Monate unter den gleichen Bedingungen wie bei unbefristeten Verträgen berechnet;

Für befristet Beschäftigte: Seine Vergütung wird anhand des Durchschnitts der letzten 600 Dienststunden berechnet, die im Auftrag des Unternehmens geleistet wurden;

Für Zeitarbeiter: Das Referenzgehalt wird auf eine bestimmte Weise berechnet, aber die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Gehalts sind die gleichen wie für unbefristete Arbeitsverträge.