Eine CRPE kann im Unternehmen des Mitarbeiters oder in einem anderen Unternehmen durchgeführt werden. In beiden Fällen unterliegt die Umsetzung des CRPE:

Von a Konvention unterzeichnet vom Arbeitnehmer, seinem Arbeitgeber und der Krankenkasse bzw. der allgemeinen Sozialversicherung;
Und ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag vom Mitarbeiter unterschrieben.

Die Vereinbarung wird von der Krankenkasse bzw. dem Allgemeinen Sozialversicherungsträger zur Information an die Regionaldirektion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität (DREETS) übermittelt.

Folgende Informationen sind in der betrieblichen Umschulungsvereinbarung enthalten:

Le Höhe der Entschädigung an den Mitarbeiter ausgezahlt. Diese Vergütung darf nicht geringer sein als die Vergütung des Arbeitnehmers vor der Einstellung vor dem CRPE;
La Anteil des Arbeitsentgelts zulasten des Arbeitgebers (oder durch das aufnehmende Unternehmen, je nachdem, ob die CRPE im Unternehmen des Mitarbeiters oder in einem anderen Unternehmen durchgeführt wird);
La Bruchteil der von CPAM oder CGSS abgedeckten Vergütung je nach Fall. Die Summe