Mit dem Ende seiner Ausbildung endet die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers. Er kehrt daher zu den in seinem Arbeitsvertrag vorgesehenen Bedingungen an seinen Arbeitsplatz zurück.

In diesem Zusammenhang kann sich der Arbeitnehmer weiterhin nach einem Personalvermittlungsunternehmen in seinem Bereich der Umschulung umsehen, wenn er während seiner Ausbildung nicht von einer Anstellung profitiert hat.