Le Behindertenreferent wird vom Arbeitgeber über die Organisation dieses Besuchs informiert und kann vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitnehmers teilnehmen. Er kann dem ärztlichen Gespräch und der ärztlichen Untersuchung des Arbeitnehmers nicht beiwohnen, sondern nur den Gesprächen über etwaige individuelle Maßnahmen zur Anpassung, Anpassung oder Umwandlung der Stelle und/oder des Dienstplans.