Sie haben gerade erfahren, dass Sie schwanger sind. Das sind sehr gute Nachrichten für Sie und Ihren Ehepartner! Wir freuen uns und senden Ihnen unsere herzlichsten Glückwünsche.

Vielleicht haben Sie sich aber noch nicht die Zeit genommen, sich über Ihre Elternzeit zu informieren. Deshalb haben wir hier alle Informationen gesammelt, die für Sie nützlich sein werden.

Zunächst einmal sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft zu informieren, bevor Sie in den Mutterschutz gehen, auch wenn Sie eingestellt werden (auch bei befristeten Verträgen). Sie können es also jederzeit mündlich oder schriftlich bekannt geben. Um jedoch alle Ihre Rechte in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Schwangerschaftsnachweis vorlegen.

Es ist jedoch sicherer, die ersten 3 Monate abzuwarten, da das Risiko einer Fehlgeburt in diesem ersten Trimester höher ist. Es ist wie für die Menschen um Sie herum, es ist besser, ein bisschen zu warten und Ihre Freude mit Ihrem Ehepartner zu behalten.

Dann, konkret, wie wird es passieren ?

Nach Bekanntgabe und Begründung Ihrer Schwangerschaft sind Sie berechtigt, den obligatorischen ärztlichen Untersuchungen fernzubleiben. (Bitte beachten Sie, dass Geburtsvorbereitungssitzungen nicht als obligatorisch angesehen werden). Dies ist Teil Ihrer Arbeitszeit. Aber für das reibungslose Funktionieren des Unternehmens ist es vielleicht ratsam, dass sich die beiden Parteien einigen.

Die Arbeitszeiten bleiben gleich, auch wenn Sie nachts arbeiten, aber nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber sind Vereinbarungen möglich, insbesondere wenn Ihre Schwangerschaft fortschreitet und Sie müde sind. Andererseits sollten Sie sich keinen giftigen Produkten mehr aussetzen. In diesem Fall können Sie einen Stellenwechsel beantragen.

Aber das Gesetz sieht nichts vor, wenn Sie im Stehen arbeiten! Sie haben dann die Möglichkeit, dies mit dem Betriebsarzt zu besprechen, der beurteilt, ob Sie für die Weiterführung Ihrer Tätigkeit geeignet sind.

Wie lange ist mutterschaftsurlaub ?

Sie haben daher Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, der es Ihnen ermöglicht, sich auf die Ankunft Ihres Kindes vorzubereiten. Dieser Zeitraum liegt um das voraussichtliche Datum Ihrer Lieferung herum. Es ist in 2 Phasen unterteilt: Schwangerschaftsurlaub und Wochenbetturlaub. Folgendes steht Ihnen grundsätzlich zu:

 

KINDER SCHWANGERSCHAFTSURLAUB POSTNATALER URLAUB INSGESAMT
Für das erste Kind 6 Wochen 10 Wochen 16 Wochen
Für das zweite Kind 6 Wochen 10 Wochen 16 Wochen
Ab dem dritten Kind 8 Wochen 18 Wochen 26 Wochen

 

Durch Ihren Gynäkologen können Sie weitere 2 Wochen vor der Geburt und 4 Wochen danach bekommen.

Findet die Geburt vor dem errechneten Termin statt, ändert dies nichts an der Dauer Ihres Mutterschutzes. Es ist der postnatale Urlaub, der dann verlängert wird. Ebenso bleibt der Wochenbetturlaub bei einer Spätgeburt gleich, er wird nicht gekürzt.

Wie hoch ist Ihre Vergütung während Ihres Mutterschaftsurlaubs? ?

Selbstverständlich erhalten Sie während Ihres Mutterschutzes eine Aufwandsentschädigung, die sich wie folgt berechnet:

Das Taggeld wird anhand des Lohns der 3 Monate vor dem Mutterschaftsurlaub oder der 12 vorangegangenen Monate bei saisonaler oder nicht kontinuierlicher Tätigkeit berechnet.

Obergrenze der Sozialversicherung

Ihr Lohn wird im Rahmen der monatlichen Sozialversicherungsgrenze des laufenden Jahres (d.h. 3428,00 € ab 1. Januar 2022). Sie können auch für die 12 Monate vor Ihrem Mutterschaftsurlaub berücksichtigt werden, wenn Sie einer saisonalen oder vorübergehenden Tätigkeit nachgehen.

Höhe des maximalen Taggeldes

Ab dem 1. Januar 2022 ist die Höchstbetrag des Mutterschaftstagegeldes beträgt 89,03 € pro Tag vor Abzug von 21 % Gebühren (CSG und CRDS).

Diese Entschädigungen werden selbstverständlich unter bestimmten Bedingungen gezahlt:

  • Sie waren mindestens 10 Monate vor Ihrer Schwangerschaft versichert
  • Sie haben in den 150 Monaten vor Ihrer Schwangerschaft mindestens 3 Stunden gearbeitet
  • Sie haben in den 600 Monaten vor Ihrer Schwangerschaft mindestens 3 Stunden gearbeitet (befristet, befristet oder saisonal)
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld
  • Sie haben in den letzten 12 Monaten Arbeitslosengeld bezogen
  • Sie arbeiten seit weniger als 12 Monaten nicht mehr

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Arbeitgeber im Tarifvertrag zu erkundigen, von dem Sie abhängen, wer diese Zulagen ergänzen kann. Ebenso ist es sinnvoll, sich bei Ihrem Gegenseitigkeitsversicherer über die unterschiedlichen Beträge zu informieren, auf die Sie Anspruch haben.

Wenn Sie ein zeitweiser Künstler sind, müssen Sie sich auf die gleichen Bedingungen beziehen wie Arbeitnehmer mit befristeten, befristeten oder saisonalen Verträgen. Ihre Entschädigung wird auf die gleiche Weise berechnet.

Und für die Freien Berufe ?

Als Arbeitnehmer müssen Sie zum voraussichtlichen Geburtstermin mindestens 10 Monate Beiträge geleistet haben. In diesem Fall profitieren Sie von:

  • Ein pauschales Mutterschaftsruhegeld
  • Tagegelder

Das Mutterschaftsurlaubsgeld steht Ihnen zu, wenn Sie 8 Wochen lang nicht arbeiten. Der Betrag beträgt 3 Euro am 428,00er Januar 2022. Die Hälfte wird zu Beginn des Mutterschutzes ausbezahlt, die andere Hälfte nach der Entbindung.

Dann können Sie Taggelder beanspruchen. Sie werden am Tag Ihrer Einstellung der Tätigkeit und für mindestens 8 Wochen, davon 6, nach der Geburt gezahlt.

Der Betrag wird nach Ihrem URSSAF-Beitrag berechnet. Sie darf nicht höher als 56,35 Euro pro Tag sein.

Informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, die Sie über Ihre weiteren Rechte aufklärt.

Sie sind ein mitarbeitender Ehepartner 

Der Status des mitarbeitenden Ehepartners entspricht einer Person, die mit ihrem Ehepartner arbeitet, jedoch kein Gehalt bezieht. Sie trägt jedoch weiterhin zur Krankenversicherung, zur Rente, aber auch zur Arbeitslosigkeit bei. Die Berechnungsgrundlagen sind identisch mit denen der Freien Berufe.

Bäuerinnen

Natürlich sind auch Sie von der Elternzeit betroffen. Aber es ist die MSA (und nicht die CPAM), die Sie in dieser Zeit unterstützt. Wenn Sie eine Bedienerin sind, beginnt Ihr Mutterschaftsurlaub 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und dauert 10 Wochen danach.

Dann zahlt Ihr MSA für Ihren Ersatz. Sie legt den Betrag fest und zahlt ihn direkt an den Ersatzdienst.

Sie können Ihren Stellvertreter jedoch selbst einstellen, die Zulage entspricht dann den Löhnen und Sozialabgaben des Arbeitnehmers innerhalb der vertraglich festgelegten Grenzen.