Der Arbeitnehmervertreter ist der Hauptgarant für die Achtung der individuellen und kollektiven Freiheiten im Unternehmen und seit langem ein wichtiger Akteur in der Arbeitnehmervertretung. Mit der Aufgabe, das Personal vor dem Arbeitgeber zu vertreten und die mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Beschwerden zu übermitteln, war der Personalvertreter ein privilegierter Gesprächspartner des Arbeitgebers. Am Ende der Überholung der Personalvertretungsinstitutionen verschwunden, wird die ihr obliegende Mission heute in den Zuständigkeitsbereich des Sozial- und Wirtschaftsausschusses aufgenommen (Labour C., Art. L. 2312-5).

Damit die Arbeitnehmervertreter diese Funktion erfüllen können, erkennt das Arbeitsgesetzbuch das Recht an, sie zu alarmieren: Wenn sie „insbesondere durch Vermittlung eines Arbeitnehmers feststellen, dass eine Verletzung der Rechte des Einzelnen vorliegt, auf ihre körperliche und geistige Gesundheit oder auf die individuellen Freiheiten im Unternehmen, die weder durch die Art der zu erfüllenden Aufgabe gerechtfertigt noch dem angestrebten Ziel angemessen wären “(C. trav., Art. L. 2312-59 und L. 2313) -2 anc.), Die gewählten Mitglieder der CSE benachrichtigen den Arbeitgeber unverzüglich. Letzterer muss dann eine Untersuchung einleiten. Im Falle eines Versagens des Arbeitgebers oder einer Meinungsverschiedenheit über die Realität des Verstoßes wird der Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmervertreter benachrichtigt, wenn der betreffende Arbeitnehmer von