Lehrvertrag: Vertragsbruch

Der Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag, mit dem Sie sich als Arbeitgeber verpflichten, dem Lehrling eine Berufsausbildung zu ermöglichen, die teilweise im Unternehmen und teilweise in einem Ausbildungszentrum (CFA) oder einer Lernabteilung angeboten wird.

Die Beendigung des Lehrvertrags während der ersten 45 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden praktischen Ausbildung in einem vom Lehrling durchgeführten Unternehmen in einem Unternehmen kann frei intervenieren.

Nach dieser Frist der ersten 45 Tage kann die Kündigung des Vertrages nur mit einer von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen (Arbeitsgesetzbuch, Art. L. 2-6222).

In Ermangelung einer Einigung kann ein Entlassungsverfahren eingeleitet werden:

im Falle höherer Gewalt; bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Lehrlings; beim Tod eines Lehrmeisters im Rahmen eines Einpersonenunternehmens; oder wegen der Unfähigkeit des Lehrlings, den Beruf auszuüben, auf den er sich vorbereiten wollte.

Die Beendigung des Ausbildungsvertrages kann auch auf Initiative des Auszubildenden erfolgen. Es ist eine Kündigung. Er muss sich zunächst an den Schlichter der Konsularkammer wenden und eine Kündigungsfrist einhalten.

Lehrvertrag: Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien

Wenn du…