Als Manager eines Geschäfts bemerkte ich per Videoüberwachung, dass einer meiner Mitarbeiter die Regale benutzt, ohne für das zu bezahlen, was er nimmt. Ich möchte ihn wegen seiner Diebstähle feuern. Kann ich die Bilder von der Überwachungskamera als Beweismittel verwenden?

Videoüberwachung: Für die Gewährleistung der Sicherheit von Eigentum und Räumlichkeiten sind keine Mitarbeiterinformationen erforderlich

In einem Fall, der dem Kassationsgericht zur Beurteilung vorgelegt wurde, focht eine als Kassiererin und Verkäuferin in einem Geschäft angestellte Angestellte die Verwendung von Videoüberwachungsaufzeichnungen an, die den Beweis erbrachten, dass sie in dem Geschäft einen Diebstahl begangen hatte. Demnach muss der Arbeitgeber, der ein Überwachungsgerät zur Sicherung eines Lagers einrichtet, diesen ausschließlichen Zweck rechtfertigen, um auf eine Rücksprache mit dem CSE zur Umsetzung des Geräts zu verzichten, andernfalls muss das CSE konsultiert und die Mitarbeiter über das Vorhandensein informiert werden.

Der High Court entschied, dass das Videoüberwachungssystem, das zur Gewährleistung der Sicherheit des Geschäfts installiert worden war, die Aktivitäten der Mitarbeiter an einem bestimmten Arbeitsplatz nicht aufzeichnete und nicht zur Überwachung der im Geschäft betroffenen Person zur Ausübung ihrer Funktionen verwendet wurde . Das…