Catering für Mitarbeiter außerhalb des Covid-19-Zeitraums

Die Bedingungen für die Verpflegung von Mitarbeitern sind unterschiedlich, je nachdem, ob das Unternehmen 50 Mitarbeiter hat oder nicht.

Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern

In Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen Sie den Mitarbeitern nach Rücksprache mit der CSE Catering-Räumlichkeiten zur Verfügung stellen:

die mit ausreichend Sitzgelegenheiten und Tischen ausgestattet ist; Dazu gehört ein Trinkwasserhahn, frisch und warm, für 10 Benutzer; und die über eine Einrichtung zum Haltbarmachen oder Kühlen von Speisen und Getränken und eine Einrichtung zum Aufwärmen von Speisen verfügt.

Es ist verboten, Arbeiter ihre Mahlzeiten in den für die Arbeit bestimmten Räumlichkeiten zu sich nehmen zu lassen.

Auf verschiedene Arten können Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen: eine Küche, in der Mitarbeiter ihre Mahlzeiten einnehmen können, aber auch eine Kantine oder ein Refektorium innerhalb des Unternehmens oder ein Firmenrestaurant.

Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern

Wenn Sie weniger als 50 Mitarbeiter haben, ist die Verpflichtung geringer. Sie dürfen den Mitarbeitern nur einen Ort zur Verfügung stellen, an dem sie unter guten Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen essen können (regelmäßige Reinigung, Mülleimer usw.). Dieses Zimmer kann eingerichtet werden in…