Muss ich die Kündigungsentschädigung an den Mitarbeiter auf CDD zahlen, dessen Vertragsbeziehungen nach der Unterzeichnung eines CDI weiter bestehen? Was ist, wenn das Arbeitsgericht die Umgliederung der CDD in CDI angeordnet hat?

CDD: die Prekaritätsprämie

Der Arbeitnehmer mit einem befristeten Vertrag (CDD) profitiert bei Vertragsende von einer Entschädigung bei Vertragsende, die allgemein als „Entschädigung bei prekären Bedingungen“ bezeichnet wird. Es soll die Unsicherheit der Situation ausgleichen (Arbeitsgesetzbuch, Art. L. 1243-8).

Dies entspricht 10% der gesamten Bruttovergütung, die während des Vertrags gezahlt wird. Dieser Prozentsatz kann durch eine vertragliche Bestimmung auf 6% begrenzt werden, insbesondere für den privilegierten Zugang zur Berufsausbildung. Sie wird am Ende des Vertrags gleichzeitig mit dem letzten Gehalt ausgezahlt.

Gemäß Artikel L. 1243-8 des Arbeitsgesetzbuchs ist die prekäre Entschädigung, die für den Arbeitnehmer die Situation kompensiert, in die er aufgrund seines befristeten Vertrages versetzt wird, nicht fällig, wenn das Vertragsverhältnis unter einem Vertrag weiter besteht von unbestimmter Dauer.

Wenn also der befristete Vertrag sofort in fortgesetzt wird