Der Gesundheitsnotstand und die Eindämmungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19 werfen Fragen für die 3,4 Millionen einzelnen Arbeitgeber auf.

Ist es möglich, ihre Mitarbeiter weiterhin nach Hause zu bringen? Kindermädchen, Betreuer, Haushaltshelfer usw. Haben sie ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Teilarbeitslosigkeit? Unter welchen Bedingungen? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Kann Ihr Heimangestellter für Sie arbeiten?

Ja. Die Beschränkung hindert den Heimangestellten nicht daran, zu Ihnen nach Hause zu kommen (natürlich außerhalb der Geschäftszeiten, in denen der gesamte Verkehr verboten sein könnte). Wenn Telearbeit nicht möglich ist, ist das Reisen aus beruflichen Gründen gestattet. Ihr Mitarbeiter muss eine haben Zertifikat über die Ehre außergewöhnlicher Reisen jedes Mal, wenn er zu Ihnen kommt, sowie ein Nachweis der Geschäftsreise dass Sie vervollständigen müssen. Dieses letzte Dokument gilt für die Dauer der Haft.

Wenn vorhanden, beachten Sie unbedingt die von den Behörden empfohlenen Barrieregesten, um die Gesundheit und Sicherheit Ihres Mitarbeiters zu gewährleisten: Nicht festziehen