Teilzeit: Dauer weniger als die gesetzliche oder vertragliche Dauer

Der Teilzeitarbeitsvertrag ist ein Vertrag, der eine Arbeitszeit vorsieht, die kürzer ist als die gesetzliche Dauer von 35 Stunden pro Woche oder die im Tarifvertrag (Niederlassungs- oder Unternehmensvertrag) festgelegte Dauer oder die anwendbare Arbeitsdauer in Ihrem Unternehmen, wenn die Dauer ist weniger als 35 Stunden.

Teilzeitbeschäftigte müssen möglicherweise über die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehene Arbeitszeit hinaus arbeiten. In einer solchen Situation machen sie Überstunden.

Überstunden sind die Arbeitsstunden von Vollzeitbeschäftigten, die über die gesetzliche Dauer von 35 Stunden oder die entsprechende Dauer im Unternehmen hinausgehen.

Teilzeitbeschäftigte können innerhalb des Limits zusätzliche Stunden arbeiten:

1/10 der in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehenen wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit; oder, wenn ein erweiterter Zweigstellen-Tarifvertrag oder -vertrag oder ein Unternehmens- oder Niederlassungsvertrag dies genehmigt, 1/3 dieses Zeitraums.