Die Erhöhung des Satzes der Teilaktivitätsbeihilfe steht insbesondere Sektoren offen, deren Tätigkeit von Sektoren abhängt, die sich auf Tourismus, Hotels, Gastronomie, Sport, Kultur, Personenverkehr und Veranstaltungen beziehen. Dies sind die sogenannten "verwandten" Sektoren.
Die Liste dieser Tätigkeitsbereiche ist per Dekret festgelegt.

Diese Liste wurde erneut durch ein in veröffentlichtes Dekret geändert Amtsblatt der Januar 28 2021.

Die betroffenen Unternehmen müssen einen Umsatzrückgang von mindestens 80% hinnehmen, dessen Bedingungen durch Vorschriften festgelegt sind.

Erhöhung der Teilaktivitätszulage: eidesstattliche Erklärung

Ein Dekret vom 21. Dezember 2020 hatte eine weitere Bedingung für bestimmte Tätigkeitsbereiche festgelegt. Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, ihrem Antrag auf Entschädigung eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass sie über ein Dokument verfügen, das von einem Wirtschaftsprüfer oder einem vertrauenswürdigen Dritten erstellt wurde, aus dem hervorgeht, dass sie mit bestimmten Tätigkeiten mindestens 50% ihres Umsatzes erzielen.

Diese Bescheinigung wird vom Wirtschaftsprüfer nach einem Prüfungsauftrag in angemessenem Umfang ausgestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst je nach Gründungsdatum der Gesellschaft:

über den Umsatz für das Jahr 2019; oder für…