Förderung des Sports am Arbeitsplatz: Toleranz im Dezember 2019 umgesetzt

Um die Ausübung des Sports in einem Unternehmen zu fördern, wollte die Regierung, dass die im Unternehmen angebotenen sportlichen Aktivitäten nicht als Sachleistungen betrachtet werden.

Im Dezember 2019 wurden daher in einem Schreiben des Ministeriums für soziale Sicherheit die Regeln für die Unterwerfung unter Sozialbeiträge gelockert, wobei der Vorteil der Bereitstellung des Zugangs zu Sportgeräten besteht.

Vor dieser administrativen Toleranz waren nur sportliche Aktivitäten, die vom Sozial- und Wirtschaftsausschuss oder vom Arbeitgeber ohne CSE angeboten wurden, unter bestimmten Bedingungen von den Beiträgen befreit.

Wenn Sie diese Toleranz anwenden, können Sie heute, selbst wenn Ihr Unternehmen über eine CSE verfügt, von einer sozialen Befreiung profitieren, wenn Sie allen Mitarbeitern Folgendes zur Verfügung stellen:

Zugang zu Geräten für sportliche Aktivitäten wie einem Fitnessstudio des Unternehmens oder einem von dem Unternehmen verwalteten Raum, für dessen Anmietung Sie verantwortlich sind; Sport- oder Sport- und Sportunterricht in einem dieser Räume.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausnahme nicht gilt, wenn Sie die einzelnen Abonnementgebühren von ...