Beihilfen für die Einstellung junger Menschen: Verlängerung bis zum 31. Mai 2021

Bis zum 31. März 2021 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn Sie einen jungen Menschen unter 26 Jahren einstellen, dessen Entgelt kleiner oder gleich dem 2-fachen Mindestlohn ist. Diese Beihilfe kann bis zu 4000 € über 1 Jahr für einen Vollzeitbeschäftigten betragen.

Um die Mobilisierung von Unternehmen zugunsten der Jugend aufrechtzuerhalten, hat das Arbeitsministerium eine weitere Verlängerung dieser Hilfe bis zum 31. Mai 2021 angekündigt. Vom 1. April 2021 bis zum 31. Mai 2021 sollte diese Hilfe jedoch nur gewährt werden für Löhne, die auf einen Mindestlohn von 1,6 in einer Logik des schrittweisen Entzugs der Hilfe begrenzt sind.

Außergewöhnliche Unterstützung beim Studium: Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021

Unter bestimmten Bedingungen kann Ihnen eine außergewöhnliche Unterstützung gewährt werden, wenn Sie einen Auszubildenden oder einen Mitarbeiter für einen Professionalisierungsvertrag einstellen. Diese Beihilfe, die sich je nach Fall auf 5000 oder 8000 Euro beläuft, wurde kürzlich verlängert, jedoch nur für den Monat März 2021 (siehe unseren Artikel "Beihilfen für Lehr- und Professionalisierungsverträge: ein neues System für März 2021").

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