Arbeitsmedizinische Akte: medizinische Vertraulichkeit

Zum Zeitpunkt seines Informations- und Präventionsbesuchs erstellt der Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Krankenakte des Arbeitnehmers (Arbeitsgesetzbuch, Art. R. 4624-12).

Dieser Besuch kann auch vom Arzt, dem Praktikanten für Arbeitsmedizin oder einer Krankenschwester durchgeführt werden (Arbeitsgesetzbuch, Art. L. 4624-1).

Diese arbeitsmedizinische Akte enthält Informationen zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers nach den Expositionen, denen er ausgesetzt war. Es enthält auch die Meinungen und Vorschläge des Arbeitsarztes, wie zum Beispiel Empfehlungen für einen Arbeitsplatzwechsel aufgrund des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers.

In der Kontinuität der Pflege kann diese Akte einem anderen Arbeitsarzt mitgeteilt werden, sofern der Arbeitnehmer dies nicht ablehnt (Arbeitsgesetzbuch, Art. L. 4624-8).

Diese Datei wird unter Wahrung der medizinischen Vertraulichkeit aufbewahrt. Die Vertraulichkeit aller Daten ist somit gewährleistet.

NeinSie sind nicht berechtigt, die medizinischen Unterlagen Ihrer Mitarbeiter zu beanspruchen, unabhängig vom angegebenen Grund.

Sie sollten wissen, dass der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, seine Datei an ...