Ihr junger Arbeitnehmer unter 18 Jahren nimmt eine bestimmte Position im Unternehmen ein.

Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Er hat keine Berufserfahrung in Ihrer Branche.

Und er ist weder ein Auszubildender noch ein Lehrling.

JaIn Ermangelung günstigerer vertraglicher Bestimmungen kann seine Vergütung niedriger sein als der Mindestlohn. Aber Vorsicht, dies ist sehr stark vom Arbeitsgesetzbuch umrahmt.

Sie können die folgenden Abzüge auf den Mindestlohn üben:

vor 17 Jahren: 20%; von 17 bis 18 Jahren: 10%.

Der Mindestlohn für 2021 am 1. Januar beträgt 10,25 Euro brutto pro Stunde, d. H. Ein Mindestlohn, der reduziert wird um:

8,20 Euro für Jugendliche unter 17 Jahren; 9,23 Euro für Jugendliche zwischen 17 und 18 Jahren.

Die Zulage entfällt, wenn der junge Arbeitnehmer mindestens 6 Monate Berufspraxis in dem Tätigkeitsbereich hat, zu dem er gehört (Arbeitsgesetzbuch, Art. D. 3231-3).

Um herauszufinden, welche unterschiedlichen Beträge des Mindestlohns 2021 für Arbeitnehmer unter 18 Jahren, Auszubildende und andere Arbeitnehmer gelten, bietet Ihnen Editions Tissot eine spezielle Datei an:

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