Schutz der jungen Mutter

Wir wissen, dass die schwangere Frau besonderen Schutz genießt. Der Mitarbeiter ist geschützt für:

ihre Schwangerschaft; alle Zeiträume der Aussetzung ihres Arbeitsvertrags, auf die sie aufgrund ihres Mutterschaftsurlaubs Anspruch hat (Arbeitsgesetzbuch, Art. L. 1225-4).

Dieser spezifische Kündigungsschutz gilt auch 10 Wochen nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs.

Der Schutz ist während der Zeit der Aussetzung des Arbeitsvertrags (Mutterschaftsurlaub und bezahlter Urlaub nach Mutterschaftsurlaub) absolut. Das heißt, eine Entlassung kann während dieser Zeiträume nicht wirksam werden oder benachrichtigt werden.

Es gibt jedoch Fälle, in denen seine Entlassung möglich ist, die Gründe jedoch begrenzt sind:

schwerwiegendes Fehlverhalten der Arbeitnehmerin, das nicht mit ihrem Schwangerschaftszustand in Verbindung gebracht werden darf; Es ist unmöglich, den Arbeitsvertrag aus einem Grund aufrechtzuerhalten, der nicht mit Schwangerschaft oder Geburt zusammenhängt.

Schutz des jungen Vaters

Der Kündigungsschutz ist nicht auf die Mutter von ...