Ab dem 25. Februar 2021 haben die arbeitsmedizinischen Dienste die Möglichkeit, bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern zu impfen. Zu diesem Zweck hat das Arbeitsministerium ein Impfprotokoll erstellt.

Impfkampagne des Arbeitsmedizinischen Dienstes: Menschen im Alter von 50 bis einschließlich 64 Jahren mit Komorbiditäten

Diese Impfkampagne betrifft Menschen im Alter von 50 bis einschließlich 64 Jahren mit Komorbiditäten. Das Impfprotokoll der Arbeitsmediziner listet die betroffenen Pathologien auf:

kardiovaskuläre Pathologien: komplizierte arterielle Hypertonie (Hypertonie) (mit kardialen, renalen und vaskulo-zerebralen Komplikationen), Schlaganfall in der Vorgeschichte, koronare Herzkrankheit in der Vorgeschichte, Herzoperation in der Vorgeschichte, Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III oder IV; unausgeglichener oder komplizierter Diabetes; chronische Atemwegserkrankungen, die während einer Virusinfektion wahrscheinlich dekompensieren: obstruktive Bronchopneumopathie, schweres Asthma, Lungenfibrose, Schlafapnoe-Syndrom, insbesondere zystische Fibrose; Adipositas mit Body-Mass-Index (BMI) ≥ 30; fortschreitender Krebs in Behandlung (ausgenommen Hormontherapie); Zirrhose mindestens im Stadium B des Child-Pugh-Scores; angeborene oder erworbene Immunsuppression; großes Sichelzellensyndrom oder Splenektomie in der Vorgeschichte; Motoneuronerkrankung, Myasthenia gravis, Multiple Sklerose, Krankheit