Impfung von Arbeitnehmern: reduzierte Altersgruppe

Die arbeitsmedizinischen Dienste können Mitarbeiter seit dem 25. Februar 2021 mit dem Impfstoff AstraZeneca impfen.

Ursprünglich stand diese Impfkampagne Mitarbeitern im Alter von 50 bis einschließlich 64 Jahren mit Komorbiditäten offen.

Von nun an empfiehlt die Hohe Gesundheitsbehörde, den AstraZeneca-Impfstoff nur noch für Personen ab 55 Jahren zu verwenden.

Der Arbeitsarzt, der die Regeln für die Priorisierung der Zielgruppen dieser Impfkampagne einhalten muss, kann nur noch Personen im Alter von 55 bis einschließlich 64 Jahren mit Komorbiditäten impfen.

Wissen Sie, dass Sie Ihren Mitarbeitern keine Impfung auferlegen können. Tatsächlich kann Ihr arbeitsmedizinischer Dienst nur freiwillige Mitarbeiter impfen, die die Bedingungen für ihren Gesundheitszustand und ihr Alter erfüllen.

Vor dem Ergreifen von Maßnahmen muss der Arbeitsarzt überprüfen, ob der Mitarbeiter für diese Impfkampagne berechtigt ist.
Selbst wenn sie den Gesundheitszustand des Mitarbeiters kennen, wird empfohlen, dass die Mitarbeiter mit den Dokumenten, die ihre Pathologie begründen, zu ihrem Termin kommen.

Impfung von Mitarbeitern: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neuen Regeln

Das Ministerium für ...