Ab dem 1. September ist die eine Maske tragen sera in Unternehmen obligatorisch, in geschlossenen und gemeinsam genutzten Räumen, ob Besprechungsräume, offene Räume, Umkleideräume oder Korridore. Lediglich Privatbüros bleiben von der Maßnahme verschont, solange nur eine Person anwesend ist.

Was ist das Risiko eines Mitarbeiters, der keine Maske trägt?

Ein Mitarbeiter, der sich dieser Verpflichtung weigert, kann bestraft werden. „Wenn sich der Arbeitnehmer jemals weigert, die Maske zu tragen, wird der Arbeitgeber ihm gegenüber die Bemerkungen machen, er kann ihn verwarnen, und dies kann als Fehler angesehen werden.“erklärte Alain Griset, Ministerdelegierter für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), am Mikrofon von Bfmtv. Die Sanktion kann sogar bis zur Entlassung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens reichen, jedoch nicht vorher "Dass es Gespräche mit dem Arbeitgeber gegeben hat, möglicherweise eine Warnung".

Sollte der Arbeitgeber die Arbeitnehmer informieren?

Ja, der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer über diese neue Verpflichtung beispielsweise durch Schilder oder durch Versenden von E-Mails informieren. "Wenn die Anweisung klar gegeben ist, aber nicht befolgt wird,