Eine Kopie einer herkömmlichen Kündigung einreichen: ein rechtliches Problem

Die konventionelle Auflösung hat sich zu einer bevorzugten Auflösungsmethode entwickelt. Aber es geht um strenge Formalitäten. Eine davon wird diskutiert: Dem Mitarbeiter eine Kopie der unterzeichneten Vereinbarung zu geben.

Ein wiederkehrender Spannungspunkt

Dieses Thema kommt vor Gericht häufig zur Sprache. Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kopie aushändigen muss. Doch was passiert im Streitfall? Der Mitarbeiter behauptet, es nicht erhalten zu haben. Der Arbeitgeber versichert ihm etwas anderes. Es ist dann schwierig, es zu beweisen.

Welche rechtlichen Konsequenzen?

Ist der Richter der Ansicht, dass die Kopie nicht zurückgegeben wurde, kann er die Vertragskündigung für nichtig erklären. Die Lösung variiert jedoch je nach Gerichtsbarkeit. Einige schützen den strengen Formalismus. Andere befürworten den tatsächlichen Wunsch der Parteien, ihren Vertrag zu brechen.

Heikle Beweisprobleme

Für den Arbeitgeber ist daher der Nachweis der wirksamen Zustellung (Unterschrift, Einschreiben etc.) von entscheidender Bedeutung. Der Arbeitnehmer kann sich auf dieser Ebene vielmehr auf die geringste Fahrlässigkeit berufen. Das Risiko ? Eine möglicherweise kostspielige Neuklassifizierung der Redundanz. Diese Frage bleibt daher ein bevorzugter Angriffspunkt der Justiz.