Tarifverträge: Fehlerhafte Überwachung der Arbeitsbelastung eines Mitarbeiters auf fester Tagesbasis

Ein Angestellter, Kolumnist einer Rundfunkgesellschaft, hatte das Arbeitsgericht angerufen, nachdem er 2012 die Kündigung seines Arbeitsvertrags zur Kenntnis genommen hatte.

Er warf seinem Arbeitgeber Mängel bei der Umsetzung der von ihm unterschriebenen Jahrespauschalenvereinbarung in Tagen vor. Er forderte daher deren Nichtigkeit sowie die Zahlung verschiedener Summen, darunter eine Abmahnung von Überstunden.

Eine im Jahr 2000 abgeschlossene Betriebsvereinbarung sah in diesem Fall die besondere Situation von Führungskräften an Festgeldtagen vor. Darüber hinaus verpflichtete eine 2011 unterzeichnete Änderung dieser Vereinbarung den Arbeitgeber, für diese Mitarbeiter ein jährliches Beurteilungsgespräch zu organisieren, das Folgendes umfasste: die Arbeitsbelastung, die Arbeitsorganisation im Unternehmen, die Artikulation zwischen der beruflichen Tätigkeit und das Privatleben des Arbeitnehmers, die Vergütung des Arbeitnehmers.

Der Mitarbeiter behauptete jedoch, dass er von 2005 bis 2009 an keinem Gespräch zu diesen Themen teilgenommen habe.

Der Arbeitgeber seinerseits rechtfertigte, diese jährlichen Gespräche für 2004, 2010 und 2011 organisiert zu haben. Für die anderen Jahre gab er den Ball an das Gericht des Arbeitnehmers zurück, da er der Ansicht war, dass es an…