Tarifverträge: Ein Arbeitgeber, der die vertraglichen Bestimmungen über modulierte Teilzeitarbeit nicht einhält

Das modulierte Teilzeitsystem ermöglicht es, die Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten an die Hoch-, Niedrig- oder Normalzeiten der Unternehmenstätigkeit im Laufe des Jahres anzupassen. Obwohl dieses System seit 2008 nicht mehr umgesetzt werden kann (Gesetz Nr. 2008-789 vom 20. August 2008), betrifft es immer noch bestimmte Unternehmen, die weiterhin einen erweiterten Tarifvertrag oder eine vor diesem Datum geschlossene Betriebsvereinbarung anwenden. Daher die Tatsache, dass bestimmte Streitigkeiten zu diesem Thema weiterhin vor dem Kassationsgerichtshof auftreten.

Jüngste Illustration mit mehreren Angestellten, Zeitungsvertrieben mit modulierten Teilzeitverträgen, die das Arbeitsgericht angerufen hatten, um insbesondere die Umqualifizierung ihrer Verträge in unbefristete Vollzeitverträge zu fordern. Sie machten geltend, dass ihr Arbeitgeber ihre tatsächliche Arbeitszeit reduziert habe und dass dies über dem tariflich zulässigen Mehrarbeitsvolumen (d. h. 1/3 der vertraglich vereinbarten Stunden) liege.

In diesem Fall galt der Tarifvertrag für Direktvertriebsunternehmen. Es zeigt somit an:
« Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Unternehmen, der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit ...