Die Arbeitgeber müssen die Kosten für die Masken ihrer Arbeitnehmer tragen. Die Arbeitsministerin Elisabeth Borne schlug am Dienstag, dem 18. August, Gewerkschaften und Arbeitgebern vor, die Verpflichtung zum Tragen dieser Schutzausrüstung auf engstem Raum von Unternehmen ab dem 1. September zu verallgemeinern.

Die Regierung von Jean Castex wünscht "Systematisieren Sie das Tragen von Masken in geschlossenen und gemeinsamen Räumen innerhalb von Unternehmen und Verbänden (Besprechungsräume, Freifläche, Korridore, Umkleidekabinen, Gemeinschaftsbüros usw.) ”, aber nicht in "Einzelbüros" wo ist nicht "Eine Person", sagte in einer Pressemitteilung das Arbeitsministerium.

"Mit den Sozialpartnern werden die Modalitäten einer Überweisung an den Hohen Rat für öffentliche Gesundheit über die möglichen Anpassungsbedingungen untersucht » der Verpflichtung, spezifiziert das Arbeitsministerium.

"Wenn es darum geht, den Mitarbeitern diese Masken zur Verfügung zu stellen, liegt es eindeutig in der Verantwortung des Arbeitgebers" - Elisabeth Borne im BFM TV.

Der Arbeitgeber hat eine Sicherheitsverpflichtung

Der Arbeitgeber hat eine Sicherheitspflicht gegenüber