Der AGS-Beitrag (Lohngarantieversicherung) gewährleistet die Zahlung der Arbeitnehmerentschädigung im Falle eines Unternehmensausfalls. Nach der Sitzung des Verwaltungsrates am 9. Dezember 2020 hat die AGS beschlossen, den seit dem 1. Juli 2017 geltenden Satz beizubehalten ...