Diese Bestimmung erscheint im Gesetz Nr. 2021-689 vom 31 über die Bewältigung des Ausstiegs aus der Gesundheitskrise (JO vom 05).

Beiträge für in diesem Zeitraum durchgeführte Bilanzgespräche werden erst ab dem 01 fällig, wenn die Verpflichtungen des Arbeitgebers bis dahin nicht erfüllt sind.

Zur Erinnerung: Wenn der Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern in den letzten 6 Jahren nicht von beruflichen Vorstellungsgesprächen und mindestens einer nicht obligatorischen Schulungsmaßnahme profitiert hat, muss der Arbeitgeber sein persönliches Schulungskonto aufstocken. Dieser wird mit 3.000 € gutgeschrieben.