Tarifverträge: Wie kann auf langfristige Teilbeschäftigung (APLD) zurückgegriffen werden?

Teilweise langfristige Erwerbstätigkeit (bekannt als APLD), auch „reduzierte Erwerbstätigkeit zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit (ARME)“ genannt, ist ein vom Staat und UNEDIC kofinanziertes System. Seine Berufung: Unternehmen, die mit einem dauerhaften Rückgang ihrer Tätigkeit konfrontiert sind, zu ermöglichen, die Arbeitszeit zu reduzieren. Im Gegenzug muss das Unternehmen bestimmte Verpflichtungen eingehen, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung des Beschäftigungsverhältnisses.

Es sind keine Kriterien hinsichtlich Größe oder Tätigkeitsbereich erforderlich. Für die Einrichtung dieses Systems muss sich der Arbeitgeber jedoch auf eine Betriebs-, Betriebs- oder Konzernvereinbarung oder ggf. eine erweiterte Branchenvereinbarung stützen. Im letzteren Fall erstellt der Arbeitgeber ein Dokument gemäß den Bestimmungen des Branchenvertrags.

Der Arbeitgeber muss auch eine Bestätigung oder Genehmigung von der Verwaltung einholen. In der Praxis sendet er den Tarifvertrag (oder einseitiges Dokument) an seine DIRECCTE.

Die DIRECCTE hat dann 15 Tage (um die Vereinbarung zu validieren) oder 21 Tage (um das Dokument zu genehmigen). Wenn seine Akte akzeptiert wird, kann der Arbeitgeber das System für einen verlängerbaren Zeitraum von 6 Monaten, mit einem Maximum von 24 Monaten, aufeinanderfolgend oder nicht, über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren nutzen.

In der Praxis…