veröffentlicht am 01.01.19 aktualisiert am 05.10.20

Das Gesetz vom 5. September 2018 schafft ein neues Instrument zur Wiederbelebung der Schulungsmethoden, die den Mitarbeitern offen stehen: Umschulung oder Beförderung durch ein Arbeitsstudienprogramm (Pro-A).

In einem Kontext starker Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht das Pro-A-System Mitarbeitern, insbesondere solchen, deren Qualifikationen hinsichtlich der Entwicklung von Technologien oder der Organisation von Arbeit unzureichend sind, ihre berufliche Entwicklung oder Beförderung zu fördern. und ihre Beibehaltung der Beschäftigung.

Business Recovery Plan: Stärkung des PRO-A
Im Rahmen des Plans zur Wiederbelebung der Aktivitäten stärkt die Regierung die Kredite, um die Mobilisierung dieses Umschulungs- oder Arbeitsstudienprogramms finanzieren zu können.
Credits: 270 M €

Für den Arbeitgeber erfüllt Pro-A zwei Anforderungen:

die Folgen technologischer und wirtschaftlicher Veränderungen verhindern; Ermöglichen Sie den Zugang zu Qualifikationen, wenn die Tätigkeit von einer Fortbildung abhängig ist, indem Sie eine Zertifizierung erhalten, die nur in der Beschäftigung zugänglich ist.

Die Umschulung oder Beförderung durch Arbeitsstudienprogramme ergänzt den Kompetenzentwicklungsplan des Unternehmens und das Personal Training Account (CPF). Implementiert auf Initiative des Mitarbeiters oder des Unternehmens das System