Bezahlter Urlaub: außergewöhnliche staatliche Beihilfen

Diese außergewöhnliche finanzielle Unterstützung zur Deckung des Urlaubs ist für Unternehmen bestimmt, deren Haupttätigkeit darin besteht, die Öffentlichkeit willkommen zu heißen, und deren vom Staat ergriffene Gesundheitsmaßnahmen zu Folgendem geführt haben:

das Verbot, die Öffentlichkeit in ihrer gesamten oder einem Teil ihrer Einrichtung für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 140 Tagen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2020 zu empfangen; oder ein Umsatzverlust, der in den Zeiträumen erzielt wurde, in denen der Gesundheitsnotstand ausgerufen wurde, von mindestens 90 % im Vergleich zu dem, der in den gleichen Zeiträumen im Jahr 2019 erzielt wurde.

Die Höhe der Beihilfe beträgt für jeden Arbeitnehmer und jeden bezahlten Urlaubstag, der innerhalb von 10 Urlaubstagen genommen wird, 70 % der bezahlten Urlaubsvergütung, bezogen auf einen Stundenbetrag und begrenzt auf 4,5 Stundenmindestlohn.
Der Stundensatz darf 8,11 Euro nicht unterschreiten, außer für Mitarbeiter mit Lehr- und Professionalisierungsverträgen.
Um von der Unterstützung zu profitieren, müssen Sie Ihre Anfrage elektronisch senden und den Grund für den Rückgriff auf außergewöhnliche Unterstützung angeben. Dazu liegt es an Ihnen, die Schließung mindestens 140 Tage lang zu überprüfen