Bis zu 6 Tage bezahlter Urlaub und 10 Tage auferlegte RTT

Artikel 1 erweitert und passt die im März vergangenen Jahres ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf bezahlten Urlaub und Ruhetage an. Bis zum 30. Juni 2021 kann ein Arbeitgeber vorbehaltlich des Abschlusses eines Unternehmens- oder Zweigniederlassungsvertrags bis zu 6 Tage bezahlten Urlaub verhängen oder verschieben. Und dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem klaren Tag anstelle eines Monats oder der in einem Tarifvertrag vorgesehenen Frist in normalen Zeiten.

Auf die gleiche Weise kann ein Arbeitgeber durch einseitige Entscheidung dieses Mal die Daten der RTT, die im Tagespaket erworbenen Tage oder die auf dem Zeitsparkonto (MEZ) in eingezahlten Tage unter einer klaren Kündigungsfrist festlegen oder ändern das 10-Tage-Limit ...