Im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall begeht ein Arbeitgeber kein unentschuldbares Verschulden, wenn er sich der Gefahr, der sein Arbeitnehmer ausgesetzt war, nicht vollständig bewusst sein konnte. Dies wurde vom Kassationshof in einem Urteil der zweiten Zivilkammer vom 9. Dezember 2021 geprüft.
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