Maskenpflicht und Ermutigung zur Telearbeit für Mitarbeiter, die dies können: Folgendes ist aus der neuen Version des nationalen Protokolls für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter im Unternehmen angesichts der Covid-19-Epidemie zu beachten, deren Veröffentlichung geplant ist für Montag, den 31. August am Ende des Tages.

Maske obligatorisch, es sei denn ...

Theoretisch ist die Maske ab dem 1. September in geschlossenen und gemeinsamen Berufsräumen obligatorisch. In der Praxis sind jedoch Anpassungen abhängig von der Verbreitung des Virus in den Abteilungen möglich.

In den Abteilungen in der grünen ZoneBei geringer Verbreitung des Virus wird es möglich sein, von der Maskenpflicht abzuweichen, wenn eine ausreichende Belüftung oder Belüftung, zwischen den Arbeitsplätzen installierte Schutzwände, die Bereitstellung von Visieren und wenn das Unternehmen eine Präventionsrichtlinie mit implementiert hat in insbesondere die Ernennung eines Covid-Referenten und ein Verfahren zur schnellen Behandlung von Fällen symptomatischer Personen.

In der orangefarbenen Zone, mit mäßiger Verbreitung des Virus, werden zwei zusätzliche Bedingungen hinzugefügt, um davon abzuweichen