Beschränken Sie Geschenke und Gutscheine

Die Obergrenze für soziale Befreiungen für Geschenke und Gutscheine wurde im vergangenen Dezember auf 343 Euro im Jahr 2020 verdoppelt (siehe unseren Artikel „Geschenke und Gutscheine für Arbeitnehmer: Die Obergrenze für die Befreiung von 2020 wurde verdoppelt“).

Normalerweise mussten diese Geschenke und Gutscheine bis spätestens 31. Dezember 2020 zugeteilt werden, um von der neuen Obergrenze zu profitieren. Angesichts der späten Ankündigung dieser Maßnahme hat die URSSAF jedoch angekündigt, dass sie die neue Obergrenze für die Zuteilung von Geschenkgutscheinen und Gutscheinen für 2020 anwenden wird, die bis zum 31. Januar 2021 stattgefunden haben wird.

Monetarisierung bezahlter Urlaubstage

Die Monetarisierung der Urlaubstage und Ruhetage für Arbeitnehmer mit Teilbeschäftigung sollte ebenfalls am 31. Dezember 2020 eingestellt werden (siehe Artikel „Monetarisierung der bezahlten Urlaubstage und Ruhetage“). Das Gesetz zur Genehmigung der Verlängerung des Gesundheitszustands verlängerte dieses Gerät jedoch bis zum 30. Juni 2021.

Übertragung von DIF-Stunden

Um zu verhindern, dass die im Rahmen des DIF erworbenen Stunden verloren gehen, können Ihre Mitarbeiter die nicht genutzten Stunden auf ihr persönliches Schulungskonto übertragen. Normalerweise ist die Frist ...