Tarifverträge: Ein jährlicher Bonus, der von der Anwesenheit der Mitarbeiter abhängig ist

Ein Mitarbeiter hatte nach seiner Kündigung wegen schwerwiegender Verfehlungen am 11. Dezember 2012 die Arbeitsgerichtsrichter angerufen. Er focht seine Kündigung an und forderte zudem die Zahlung einer tariflichen Jahresprämie.

Beim ersten Punkt hatte er seinen Fall teilweise gewonnen. Tatsächlich waren die ersten Richter der Ansicht, dass die dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Tatsachen kein schwerwiegendes Fehlverhalten, sondern einen echten und schwerwiegenden Kündigungsgrund darstellten. Sie hatten daher den Arbeitgeber verurteilt, ihm die Beträge zu zahlen, die dem Arbeitnehmer wegen der Qualifikation als schweres Fehlverhalten entzogen worden waren: eine Nachzahlung für die Dauer der Kündigung sowie Beträge für die Kündigungsentschädigung und Abfindung.

Zum zweiten Punkt hatten die Richter den Antrag des Arbeitnehmers abgelehnt, da dieser die Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus nicht erfüllte. Das sieht der Tarifvertrag für den Einzel- und Großhandel überwiegend mit Lebensmitteln vor (Art. 3.6)…