Bezahlter Urlaub: Anspruch

Der bezahlte Urlaub muss grundsätzlich jedes Jahr genommen werden. Der Arbeitnehmer ist mehr als ein Recht, er hat die Pflicht, sich von seiner Arbeit auszuruhen.

Die Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Urlaub von 2,5 Arbeitstagen pro Arbeitsmonat, d. H. 30 Arbeitstage (5 Wochen) für ein volles Arbeitsjahr.

Der Bezugszeitraum für den Erwerb des Urlaubs wird durch einen Unternehmensvertrag festgelegt oder, falls dies nicht der Fall ist, durch einen Tarifvertrag.

Mangels vertraglicher Vereinbarung ist die Sperrfrist vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres vorgesehen. Dieser Zeitraum ist anders, wenn das Unternehmen mit einem bezahlten Urlaubsfonds wie beispielsweise der Bauindustrie verbunden ist. In diesem Fall ist es für den 1. April festgelegt.

Bezahlter Urlaub: Legen Sie den Zeitraum fest

Bezahlter Urlaub wird in einem Zeitraum genommen, der den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober umfasst. Diese Bestimmung ist von öffentlicher Ordnung.

Der Arbeitgeber muss die Initiative für den Urlaub sowie die Reihenfolge der Abgänge in seinem Unternehmen ergreifen.

Die Urlaubsfrist kann durch Unternehmensvertrag oder, falls dies nicht der Fall ist, durch Ihren Tarifvertrag festgelegt werden.

Jaist es möglich, den Einstellungszeitraum auszuhandeln