Tarifverträge: Welche Vergütung für Arbeitnehmer im Mutterschaftsurlaub?

Der Mutterschaftsurlaub wirkt sich auf die Vergütung der Arbeitnehmerin aus. Diesbezüglich kann der geltende Tarifvertrag vom Arbeitgeber verlangen, sein Gehalt beizubehalten.

Es stellt sich dann die Frage, welche Gehaltselemente während dieses Zeitraums beibehalten werden sollen, insbesondere Boni und andere Trinkgelder.

Hier hängt alles von der Art der Prämie ab. Handelt es sich um einen Bonus, dessen Zahlung an eine Anwesenheitsbedingung geknüpft ist, berechtigt die Abwesenheit der Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub den Arbeitgeber, ihn ihr nicht auszuzahlen. Eine Bedingung jedoch: Alle Fehlzeiten, gleich welcher Ursache, müssen zur Nichtauszahlung dieses Bonus führen. Andernfalls könnte sich die Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft oder Mutterschaft auf eine Diskriminierung berufen.

Hängt die Auszahlung des Bonus von der Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung ab, darf der Arbeitgeber ihn wiederum nicht an die Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub auszahlen. Seien Sie jedoch vorsichtig, denn die Richter sind in dieser Angelegenheit streng.

Somit muss die Prämie:

der aktiven und effektiven Teilnahme von Mitarbeitern an bestimmten Aktivitäten unterliegen; Antworten auf…