SMIC 2021: Anstieg um 0,99%
Der Mindestlohn von 2021 Stunden wird auf 10,25 Euro brutto erhöht, d. H. 1554,58 Euro brutto pro Monat auf der Grundlage der gesetzlichen Dauer von 35 Stunden pro Woche.
Die Vergütung von Auszubildenden und Arbeitnehmern in Berufsausbildungsverträgen erhöht sich nach der Erhöhung des Mindestlohns am 1. Januar 2021, wobei ihre Mindestvergütung in Bezug auf einen Prozentsatz des Mindestlohns festgelegt wird.
Garantiertes Minimum 2021
Für das Jahr 2021 bleibt die Höhe des garantierten Mindestbetrags in der französischen Metropole auf 3,65 Euro fest.
AGS2021
Die AGS-Rate für 2021 bleibt im Jahr 2021 unverändert.
⇒ AGS 2021: Rate noch unverändert
Sachleistung 2021: 4,95 Euro pro Mahlzeit
Die Sach- und Wohngeldleistungen 2021 sind Elemente der Vergütung, die sozialbeitragpflichtig sind. Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Sachnutzen 4,95 Euro pro Mahlzeit.
Berufskosten 2021: 6,70 Euro für die Verpflegungszulage am Arbeitsplatz
Wenn die beruflichen Kosten nach der Pauschalvergütungsmethode erstattet werden, werden die Beträge von URSSAF festgelegt. Berufliche Ausgaben