Gefährdete Personen, bei denen das Risiko besteht, eine schwerwiegende Form der Covid-19-Infektion zu entwickeln, sowie Mitarbeiter, die Eltern eines Kindes unter 16 Jahren oder einer Person mit einer Behinderung sind, die Gegenstand einer Maßnahme zur Isolierung, Räumung oder Unterstützung zu Hause ist, können unter Bestimmte Bedingungen profitieren von Teilaktivität.

Diese Arbeitnehmer, die nicht weiter arbeiten können, profitieren von einer Teilaktivitätszulage, die auf 70% der Brutto-Referenzvergütung festgesetzt ist und auf einen Mindestlohn von 4,5 Stunden begrenzt ist.

Bis zum 31. Januar 2021 beträgt der Stundensatz der vom Staat an Sie gezahlten Teilaktivitätszulage in Anwendung des Common Law-Regimes 60%. Dieser Satz beträgt 70% für die geschützten Sektoren, die von der Erhöhung des Satzes der Teilaktivitätszulage profitieren.

Ab dem 1. Februar 2021 sollte ein einheitlicher Satz festgelegt werden, der für alle Unternehmen unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich (Gewohnheitsrecht oder geschützte Sektoren) gilt. Diese Maßnahme wird jedoch auf den 1. März 2021 verschoben.

Ab diesem Datum wird ein einziger Stundensatz für die Berechnung der Teilaktivitätszulage angewendet. Diese Einzelrate ist auf 60 ...