Krankheitsurlaub: Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber so bald wie möglich

Der krankgeschriebene Arbeitnehmer muss zunächst und so schnell wie möglich seinen Arbeitgeber benachrichtigen. Unabhängig von den verwendeten Mitteln (Telefon, E-Mail, Fax) profitieren sie, außer bei günstigeren vertraglichen oder vertraglichen Bestimmungen, von einer maximalen Handlungsfrist von 48 Stunden. Darüber hinaus muss er seine Abwesenheit durch die Übermittlung eines ärztliche Bescheinigung über den Krankenstand. Dieses Zertifikat (Formular Cerfa Nr. 10170 * 04) ist ein Dokument, das von der Sozialversicherung erstellt und von der Sozialversicherung ausgefüllt wurde Arzt in Bearbeitung Beratung. Es besteht aus drei Teilen: Zwei sind für die primäre Krankenkasse (CPAM) bestimmt, einer für den Arbeitgeber.

Die Bescheinigung muss dem Arbeitgeber (Teil 3 des Formulars) innerhalb der im Tarifvertrag vorgesehenen Fristen oder andernfalls innerhalb einer „angemessenen Frist“ übermittelt werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es daher immer vorzuziehenSenden Sie seinen Krankenstand innerhalb von 48 Stunden.

Ebenso haben Sie nur 48 Stunden Zeit, um die Teile 1 und 2 Ihres Krankenstands an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse zu senden.