Können Ihre Mitarbeiter in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens rauchen?

Es ist verboten, an Orten zu rauchen, die für den kollektiven Gebrauch bestimmt sind. Dieses Verbot gilt für alle geschlossenen und überdachten Orte, die die Öffentlichkeit willkommen heißen oder Arbeitsplätze darstellen (Public Health Code, Artikel R. 3512-2).

Ihre Mitarbeiter dürfen daher auf keinen Fall in ihren Büros (einzeln oder gemeinsam) oder im Inneren des Gebäudes (Flur, Besprechungsräume, Ruheraum, Esszimmer usw.) rauchen.

In der Tat gilt das Verbot auch in einzelnen Büros, um alle Personen, die in diese Büros gebracht werden könnten, vor den mit dem Passivrauchen verbundenen Risiken zu schützen oder sie auch nur für einen kurzen Moment zu besetzen. Ob es sich um einen Kollegen handelt, ein Kunde, ein Lieferant, Vertreter, die für Wartung, Instandhaltung, Sauberkeit usw. verantwortlich sind.

Sobald jedoch ein Arbeitsplatz nicht abgedeckt oder geschlossen ist, können Ihre Mitarbeiter dort rauchen.