Tarifverträge: eine Gehaltserhöhung und ein rückwirkend geschaffener Bonus

Ein Mitarbeiter, Fahrer-Empfänger in einem öffentlichen Verkehrsunternehmen, wurde am 28. Januar 2015 wegen Fehlverhaltens gekündigt. Er hatte verschiedene Klagen vor dem Arbeitsgericht erhoben.

Er forderte insbesondere den Vorteil einer Erhöhung des Grundgehalts sowie eines Bonus, den eine am 2015. Oktober 8 unterzeichnete Absichtserklärung für den NAO 2015 für die Empfänger der Fahrer vorsah. Seine Besonderheit: Der Bonus war rückwirkend.

Im Einzelnen hieß es in der Vereinbarung:

(in Artikel 1 mit dem Titel "Erhöhung der Löhne aller Arbeitnehmer, Fahrer-Sammler und des technischen Dienstes)": " Rückwirkende Erhöhung des Grundgehalts um 1% auf den 2015. Januar 0,6 "; (in Artikel 8 mit dem Titel "Schaffung eines Samstagsbonus für den Empfang von Fahrern"): " Rückwirkend zum 1. Januar 2015 wird ein Samstags-Servicebonus von 2 Euro erstellt. Dieser Bonus wird an den Fahrer vergeben, der an einem Arbeitssamstag einen Service ausführt ".

Der Arbeitgeber weigerte sich, diese Vertragsbestimmungen auf den Arbeitnehmer anzuwenden. Er argumentierte, dass ein neuer Tarifvertrag nur auf Arbeitsverträge anwendbar sei, die zum Zeitpunkt des …