Die Arbeitgeber müssen einen Teil der Reisekosten der Arbeitnehmer tragen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Diese Fahrten müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem öffentlichen Fahrradverleih durchgeführt werden.

Der Versicherungsschutz beträgt mindestens 50% der Kosten für Dauerkarten für Reisen zwischen dem üblichen Wohnort und dem Arbeitsplatz (Arbeitsgesetzbuch, Art. R. 3261-1).

Die Erstattung erfolgt auf der Grundlage von Tarifen der 2. Klasse und muss der kürzesten Reise zwischen Wohnort und Arbeitsplatz entsprechen. Sie muss spätestens im Monat nach dem Monat erfolgen, für den das Abonnement verwendet wurde.

Ausweise, für die die Gültigkeitsdauer jährlich ist, werden monatlich während der Nutzungsdauer erstattet (Arbeitsgesetzbuch, Art. R. 3261-4).

Die Deckung der Transportkosten durch den Arbeitgeber hängt von der Lieferung oder, falls dies nicht der Fall ist, von der Vorlage der Gutscheine durch den Arbeitnehmer ab (Arbeitsgesetzbuch, Art. R. 3261-5).

JaOhne Nachweis sind Sie nicht verpflichtet, einen Teil der Kosten des Abonnements zu übernehmen.

Wisse, dass du auch ...