Tarifverträge: Der Fall des Dienstaltersbonus in der Bahngastronomie

Ein Mitarbeiter übte in einem Bahnverpflegungsunternehmen die Tätigkeit als „interner Trainer“ in leitender Stellung aus. Sie hatte die prud'hommes von Anträgen auf Nachzahlung beschlagnahmt. Seine Bitte bezog sich insbesondere auf Erinnerungen an herkömmliche Mindestanforderungen. Konkret war die Arbeitnehmerin der Ansicht, dass der Arbeitgeber ihren Dienstaltersbonus von der Vergütung hätte ausnehmen müssen, um sie mit dem vertraglichen Mindestbetrag zu vergleichen, der ihr zusteht.

In diesem Fall galt der Tarifvertrag Bahngastronomie.

Einerseits sein Artikel 8-1 in Bezug auf die Berechnung der konventionellen Mindestwerte, der besagt:
« Die Höhe der Gehälter (..) wird bestimmt, indem auf die Anzahl der „Punkte“ (…) der Wert des „Punktes“ angewendet wird, der während der jährlichen Gehaltsverhandlungen festgelegt wird, die in jedem Unternehmen durchgeführt werden.
Der so erhaltene Betrag stellt das monatliche Bruttobezugsgrundgehalt dar, zu dem zur Erzielung des tatsächlichen Bruttomonatsgehalts die Prämien, Zulagen, Zulagen, Ergebnisbeteiligung, Spesenersatz, Sachleistungen usw. hinzukommen B. durch die unternehmensspezifischen Vergütungssysteme, die ggf. im Rahmen der jährlichen Gehaltsverhandlungen finalisiert werden.
Es ist dieses reale Bruttomonatsgehalt, das berücksichtigt werden sollte