Telearbeit: Entspannung der 100% -Regel

Die neue Version des nationalen Protokolls zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter angesichts der Covid-19-Epidemie enthält weiterhin die Empfehlung einer 100% igen Telearbeit.

In der Tat bleibt Telearbeit eine Organisationsform, die es ermöglicht, soziale Interaktionen am Arbeitsplatz und beim Pendeln zwischen Zuhause und Arbeit zu begrenzen. Seine Umsetzung für Aktivitäten, die es ihm ermöglichen, sich an der Verhinderung des Risikos einer Kontamination des Virus zu beteiligen.

Auch wenn Telearbeit die Regel bleibt, können Mitarbeiter, die derzeit zu 100% an Telearbeit arbeiten, von persönlichem Feedback profitieren. Das Protokoll sieht vor, dass der Mitarbeiter, wenn er dies wünscht, mit Ihrer Zustimmung an einem Tag in der Woche an seinem Arbeitsplatz arbeiten kann.

Das Protokoll legt fest, dass für diese neue Regelung die mit den Arbeitsorganisationen verbundenen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, insbesondere für die Teamarbeit und die Bemühungen, die sozialen Interaktionen am Arbeitsplatz so weit wie möglich einzuschränken.

Beachten Sie, dass Sie das Gesundheitsprotokoll selbst dann, wenn es nicht bindend ist, im Rahmen Ihrer Gesundheits- und Sicherheitspflichten berücksichtigen müssen. In einem Beschluss vom 16. Dezember 2020 bestätigt der Staatsrat seine Position zum Gesundheitsprotokoll. Es handelt sich um eine Reihe von Empfehlungen für die materielle Umsetzung der Sicherheitspflicht des Arbeitgebers, die im Arbeitsgesetzbuch enthalten sind. Sie dient ausschließlich dazu, Sie bei Ihren Pflichten zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter im Hinblick auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Übertragungswegen von SARS-CoV-2 zu unterstützen...