Sie kann von einem Betriebsarzt, einem behandelnden Arzt/Krankenverschreiber, dem Vertrauensarzt der Krankenkasse oder dem Arbeitnehmer beantragt werden. Vor diesem Hintergrund weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit hin, diesen Vorsorgebesuch selbst zu beantragen. Diese Informationen werden beispielsweise während des Verbindungstreffens erstellt.