SYNTEC-CINOV-Tarifvertrag: ein fester Stundensatz für Mitarbeiter, die unter Modalität 2 "Erfüllung von Missionen" fallen

Ein Mitarbeiter arbeitete als Operations Analyst in einem IT-Unternehmen. Nach seiner Kündigung hatte der Angestellte die prud'hommes beschlagnahmt. Er bestritt insbesondere die Gültigkeit der Arbeitszeitvereinbarung, der er gemäß dem Tarifvertrag SYNTEC-CINOV unterworfen gewesen sei.

Der Vertrag über feste Arbeitszeiten für die betreffende Person bezog sich auf Modalität 2 „Auftragserfüllung“, die in der Vereinbarung vom 22. Juni 1999 über die Arbeitszeit (Kapitel 2, Artikel 3) vorgesehen ist.

Dieser Text sieht insbesondere vor, dass Modalität 2 für Mitarbeiter gilt, die nicht von den Standardmodalitäten oder der Durchführung von Missionen mit vollständiger Autonomie betroffen sind. Die Aufzeichnung ihrer Arbeitszeit erfolgt in Tagen, wobei die Arbeitszeit jährlich kontrolliert wird.

Ihre Vergütung umfasst alle stündlichen Schwankungen, die innerhalb eines Grenzwerts durchgeführt werden, dessen Wert bei einem wöchentlichen Zeitplan von 10 Stunden höchstens 35% beträgt. Schließlich können diese Mitarbeiter nicht länger als 219 Tage für das Unternehmen arbeiten.

In diesem Fall glaubte der Arbeitnehmer zunächst, nicht pauschal abgesichert zu sein